Trauung - Hochzeit

Herr, wir bitten, komm und segne uns!

Die kirchliche Trauung ist ein Dank- und Segnungsgottesdienst anlässlich einer standesamtlichen Eheschließung. Das Ja-Wort in der Kirche vor dem Altar soll deutlich machen: Ich nehme meinen Ehepartner aus Gottes Hand. Ich verspreche vor Gott, ihn zu lieben, zu achten und zu ehren, weil Gott ihn oder sie mir anvertraut.

Mit der kirchlichen Trauung machen die Brautleute deutlich, dass sie in ihrer Beziehung auf den Segen Gottes angewiesen sind. Es wird wohl die Treue ein Leben lang versprochen, aber kein Mensch kann eine lebenslange Beziehung garantieren. Deshalb wird dem Brautpaar bei der Trauung Gottes Segen und Hilfe für die gemeinsame Zukunft zugesprochen.

Sie möchten gerne kirchlich heiraten? Herzlichen Glückwunsch!

Melden Sie sich einfach in ihrem zuständigen Pfarramt oder direkt bei Pfarrerin Ingrid Tschank oder Pfarrerin Iris Haidvogel. Eine persönliche und einzigartige Gestaltung wird dabei selbstverständlich unterstützt und begleitet!

Wir benötigen beim Traugespräch folgende Dokumente: die Geburtsurkunden und Taufscheine der Brautleute und (falls schon vorhanden) die Heiratsurkunde der standesamtlichen Trauung.

Es ist auch für Geschiedene eine Trauung in der evangelischen Kirche erlaubt, sofern ein Ehepartner evangelisch ist. Nach jedem Scheitern muss ein Neuanfang möglich sein, weil Christen und Christinnen auf die Vergebung Gottes vertrauen dürfen.

Eine ökumenische Trauung gibt es eigentlich nicht. Wohl aber können Amtsträger verschiedener Konfessionen einen Trauungsgottesdienst miteinander feiern und die Trauung wird in beiden Kirchen anerkannt. Die richtige Bezeichnung wäre: evangelische Trauung mit röm. kath. Assistenz (in einer evangelischen Kirche) und röm. kath. Trauung mit evangelischer Assistenz (in einer katholischen Kirche) – aber das klingt so umständlich, dass wir lieber sagen: ökumenische Trauung.

Eine kirchliche Trauung ist zwischen Christen aller Konfessionen möglich. Ist ein Ehepartner nicht getauft, so besteht die Möglichkeit einer kirchlichen Segensfeier.