Beerdigung
In Gottes Hand geborgen.
Gott ist Herr über Leben und Tod. Das Versprechen, in Gottes Hand geborgen zu sein, gilt über den Tod hinaus.
Deshalb wird in der kirchlichen Bestattung die Hoffnung auf eine leibliche Auferstehung verkündigt. Vor allem die Trauernden sollen bei der Beerdigung durch Gottes Wort Trost finden. Deshalb beten wir im Trauergottesdienst nicht „für“ den Verstorbenen, sondern im Gedenken an ihn. Für den Toten können wir nichts mehr tun, außer ihn der Barmherzigkeit Gottes anzuvertrauen und fest daran zu glauben, dass er in Gottes Hand für ewig geborgen ist.
Am Sonntag, der auf die Beerdigung folgt, findet im Gottesdienst ein Nachruf statt. Es wird der Gemeinde die Beerdigung eines Gemeindemitgliedes bekanntgegeben und diese gedenkt im Gebet und in einem Nachruflied an den Verstorbenen und an die Angehörigen.
Jemand aus ihrer Familie ist verstorben? Unser herzliches Beileid!
Bei Todesfällen melden Sie sich bitte direkt bei Pfarrerin Ingrid Tschank.
Kann auch jemand kirchlich bestattet werden, der oder die aus der Kirche ausgetreten ist?
Aus Sicht der Kirche ist es problematisch, einen Verstorbenen oder eine Verstorbene, der aus der christlichen Kirche ausgetreten ist, kirchlich zu bestatten. Die Auferstehungshoffnung ist Kern und Zentrum christlichen Glaubens. Wer aus der christlichen Kirche austritt, macht damit deutlich, dass er mit den Inhalten des christlichen Glaubens nicht übereinstimmt. Das ist legitim. Andererseits wird die institutionelle Kirche diesen Kirchenaustritt als letzten Willen des Verstorbenen achten und ihn nicht nach seinem Tod gegen seinen Willen wieder in die Kirche hineintragen. Eine Begleitung der Angehörigen, die zur Kirche gehören, ist aus seelsorgerlichen Gründen auch während der Beisetzung möglich. Bitte besprechen Sie diese Möglichkeit mit Ihren Pfarrerinnen.