Karfreitag

„Zentrale Bedeutung für Evangelische“ – Die wichtigsten Infos im Überblick

Der Karfreitag ist für Christinnen und Christen – besonders für evangelische – von zentraler Bedeutung. Ohne Kreuzestod keine Auferstehung, ohne Karfreitag kein Ostern. An diesem Tag wird sichtbar: Gott begibt sich selber ins menschliche Leid. Der Karfreitag ruft gleichzeitig auch auf, den Leidenden zu helfen und Leid entgegenzutreten.

Seit dem Jahr 1955 galt der Karfreitag für Evangelische als gesetzlicher Feiertag. Damit war auch der besonderen Geschichte der Evangelischen als Minderheit in Österreich Ausdruck verliehen worden. Über Jahrhunderte hinweg wurden Evangelische in diesem Land unterdrückt, verfolgt, vertrieben.

Mit der Ende Februar getroffenen Entscheidung der Regierungsparteien, den Karfreitag als Feiertag zu streichen, wird stark in die Freiheit der Religionsausübung für Evangelische eingegriffen. Evangelische müssen nun Urlaub nehmen, um am Karfreitag den Gottesdienst besuchen zu können. Ein Urlaubstag kann dazu als „persönlicher Feiertag“ gewidmet werden, das muss 2019 bis 5. April (zwei Wochen vor Karfreitag) geschehen. In den kommenden Jahren muss der „persönliche Feiertag“ drei Monate vorher beim Arbeitgeber angemeldet werden.

Die Evangelische Kirche in Österreich lehnt diese Regelung ab. In die Entscheidung der Bundesregierung war sie nicht eingebunden. Dennoch wird sie sich weiterhin für eine bessere Regelung einsetzen, die keine Religionsgemeinschaft diskriminiert. Rechtliche Schritte gegen diese Regelung werden geprüft.

Rechtliche Schritte gegen Neuregelung werden geprüft


Wien (epdÖ) – Den Karfreitag als Feiertag für alle einzuführen, fordert die Synode der Evangelischen Kirche A.B. in einer Resolution vom Samstag, 9. März. Wenn dies nicht möglich ist, soll ein zusätzlicher persönlicher Feiertag für alle eingeführt werden, der nicht aus dem Urlaubskontingent genommen werden muss, heißt es in der Resolution. Entgegen der Behauptungen in der Öffentlichkeit liege keine Zustimmung der Kirche, auch nicht des Bischofs, zur Regelung der Bundesregierung mit dem persönlichen Feiertag aus dem Urlaubskontingent vor, begründet Synodenpräsident Peter Krömer die Forderung der Evangelischen Kirche. Hier gehe es nicht um die Verteidigung von Privilegien, sondern um eine sachgerechte, diskriminierungsfreie Lösung, die die Rechte aller Minderheiten und Religionsgemeinschaften berücksichtigt.

Besonders kritisiert Krömer die Tatsache, dass das der Evangelischen Kirche eingeräumte Begutachtungsrecht noch dazu in eigenen Angelegenheiten bei der Gesetzwerdung negiert wurde. Dies sei „insgesamt demokratieschädlich“, so der Synodenpräsident. Nun prüft die Evangelische Kirche rechtliche Schritte gegen die beschlossene Regelung.

Empört zeigt sich das Kirchenparlament zudem über Äußerungen von Regierungsvertretern „über die Evangelischen als quasi vernachlässigbare Minderheit“. So hatte Bundeskanzler Kurz die Entscheidung damit gerechtfertigt, für 96 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher bedeute sie keine Verschlechterung. Solche Äußerungen würden ein Licht darauf werfen, wie mit (religiösen) Minderheiten in Österreich derzeit umgegangen werde, heißt es in der Resolution. Für die Evangelischen sei „in Zusammenhang mit den Verfolgungen, Unterdrückungen und Benachteiligungen bis hinein in die Erste Republik der Karfreitag der wichtigste und identitätsstiftende Feiertag“. Seine Einführung in den 1950er Jahren entsprach unter Berücksichtigung der Geschichte der Evangelischen in Österreich „dem sachlich begründeten Anliegen einer religiösen Minderheit“.

Der Karfreitag sei nicht nur für Evangelische, sondern für alle Christinnen und Christen von zentraler Bedeutung, unterstreicht die Synode und hält fest: „Christen glauben an den Mensch gewordenen Gott, der aus unendlicher Liebe ins Leiden und ans Kreuz gegangen ist, um die Menschen und die Welt mit sich zu versöhnen.“ Jesu Tod am Kreuz sei „die Mitte der Heilsgeschichte“, das Kreuz ohne Auferstehung Jesu jedoch „für uns ohne Bedeutung“. Wie kein anderer Tag erinnere der Karfreitag an Ursprung und Bedeutung der Kruzifixe, die als Symbol für die grundlegenden Werte der Gesellschaft und des Staates stehen. „Wenn es dem Staat mit dem Symbol des Kreuzes ernst ist, sollte der Karfreitag als gesetzlicher Feiertag für alle eingeführt werden.“

Die Synode H.B. der evangelisch-reformierten Kirche hat sich am Samstag, 16. März, der Resolution der Synode A.B. angeschlossen. Zusätzlich wird das Recht auf freie Religionsausübung unterstrichen. Dieses sei „ein Menschenrecht und muss in allen Fällen sichergestellt werden“, so die Synode H.B. Durch die neue Regelung werde Religion aus dem öffentlichen Raum ins Private verdrängt, kritisiert die evangelisch-reformierte Kirche, doch „nur dort, wo Religion sich auch öffentlich entfalten kann, haben Staat, Gesellschaft und Menschen einen Nutzen davon“.

Im Auftrag des Synodenpräsidenten Peter Krömer hat am Montag, 11. März, die Kärntner Superintendentialkuratorin Helli Thelesklaf die Resolution dem Bundesratspräsidenten Ingo Appé übergeben. Derzeit hat Kärnten den Vorsitz in der Länderkammer.

Quelle: https://evang.at/thema-karfreitag/ und https://evang.at/karfreitag-synode-fordert-neue-sachgerechte-regelung/