Öffentlicher Segnungsgottesdienst für alle

 

Wien (epdÖ) – Einen „wesentlichen Schritt in Richtung Gleichberechtigung homosexueller Paare“ setzt die Evangelisch-lutherische Kirche, wie der evangelisch-lutherische Bischof Michael Bünker erklärt. Am Samstag, 9. März, einigte sich die Synode A.B. in Wien mit einer Mehrheit von 45 zu 18 Stimmen darauf, gleichgeschlechtlichen Paaren eine Segnung in einem öffentlichen Gottesdienst zu ermöglichen. Voraussetzung dafür ist eine standesamtlich geschlossene Ehe. Die Evangelische Kirche versteht diese Verbindung als „eheanalog“ und hält am „Verständnis der Ehe als der auf lebenslange Treue angelegten Lebensgemeinschaft von Mann und Frau“ fest. Diese sei in der Heiligen Schrift und dem kirchlichen Bekenntnis begründet, heißt es in dem Beschluss der Synode.

„Ich bin persönlich zufrieden mit diesem Beschluss“, sagte der Bischof. Der Kompromiss verdiene großen Respekt. „Dass viele mitgestimmt haben, die ursprünglich skeptisch waren – sonst hätten wir nicht die Zweidrittelmehrheit erreicht – zeigt, dass der Diskussionsprozess gut verlaufen ist“, meinte der Bischof weiter, „ich bin stolz auf diese Kirche!“

Künftig gibt es somit einen Dank- und Segnungsgottesdienst anlässlich der Eheschließung von Mann und Frau und einen Dank- und Segnungsgottesdienst anlässlich einer vor dem Staat als Ehe geschlossenen und von der Kirche als „eheanalog“ gewürdigten gleichgeschlechtlichen Partnerschaft.

Auch für die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare werden zentrale Elemente des christlichen Eheverständnisses geltend gemacht: „Freiwilligkeit, ganzheitliche personale Zuwendung, lebenslange Treue, wechselseitige Fürsorge und Verlässlichkeit in guten wie in schlechten Zeiten.“ Für eingetragene Partnerschaften wird es die öffentliche Segnung im Gottesdienst nicht geben, ihnen steht wie bisher die Segnung im seelsorgerlichen Rahmen offen.

Bei diesem Thema „gibt es keinen Zwang“, sagte Bünker weiter. Dass ein Gottesdienst für homosexuelle Paare grundsätzlich in einer Pfarrgemeinde stattfinden kann, muss in der Gemeindevertretung zuvor beschlossen werden. Zusätzlich wird „die individuelle Gewissensentscheidung von Pfarrerinnen und Pfarrern, Lektorinnen und Lektoren für oder gegen Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare respektiert“, hält das Kirchenparlament fest.